Depositenbuch Band I (Nr. 452)
Samuel Kyburz, alt Engelwirts
20.10.1830 eingelegt
Verschiedene Verpflichtungen unter Anderem:
Obligation mit Schadlos samt Geldaufbruchschein vom 21.11.1818 auf Daniel
Kyburz alt Engelwirts 450.-.-Fr.
4. Obligation mit Schadlos samt Geldaufbruchschein auf Daniel Kyburz, alt
Engelwirts, vom 21.6.1821 Fr. 150.-.-
5. Obligation auf gleichen Daniel Kyburz vom 4.4.1824 80.00 Fr.
1 – 5 an einen Herrn Lier aus dem Kanton Zürich lange schon herausgegebn.
Wurde bei der Amtsübergabe im Dezember 1853 bemerkt)

Erbabfertigung vom 30. März und 2.12.1805 folgen. Welcher sein Bruder Jakob
Kyburz schuldet. Fr. 581.-.-
Herausgegeben 16.11.1832 an
Vormund (?) Häfliger
Kauf Nr. 3 um 3750 Fr. (Band 146) Fertigungen / S. 54

Verkäufer: Daniel Kyburz, alt Engelwirts von OE
Käufer: David Müller von Kulm zu OE wohnhaft
Verkauftes: Wohnhaus mit Ziegeln gedeckt Nr. 52 um 2500 geschätzt.
Und um £ 1800 versichert samt ungefahr ½ Mannwerk Kraut- und Baumgarten,
worauf obiges Haus steht. Kaufsumme: Gulden 2500 oder Fr. 3700
11.4.1833
1470.5.3 ¼ £ Restbetrag
(3750. – 2279.4.6 ½)

Band 146 Fertigung S. 56
Verkäufer: Daniel Kyburz, alt Engelwirths von OE, Steigerungsweise
Käufer: Rudolf Birrer Strumpfweber von Degenfelden wohnhaft in OE
Verkauftes: Drei Vierling Matten, die Hänslimatt
Kaufsumme: 460 Gulden oder 690 Schweizerfranken
Bruder vom Verkäufer heisst Samuel Kyburz, welcher nach Amerika
ausgewandert ist.
132.4. 5 ½ Rest
16.4.1833
Kauf Nr. 5 um £ 226.-.-
Band 146 S. 57
Verkäufer: Steigerungsweise, Daniel Kyburz, alt Engelwirths von OE
Käufer: Daniel Haberstich, Gürtler von da.
Verkauftes: drei Vierling Matten, die Brennmatt genannt
Kaufsumme: 150 Gulden 10 Bazen oder 226.00 Schweizerfranken
£ 59.7.5
16.4.1833
Fertigung Band 146 S. 67 (Band 8)
Kauf Nr. 12 um £ 440.-.-
Verkäufer: Steigerungsweise, Daniel Kyburz, Musikant
Käaufer: Die Gebrüder Hans Georg und Jakob Lindegger alt Sekelmeisters von
da
Verkauftes: drei Vierling Mattland, die Brennmat genannt.
16.4.1833
Ihm bleiben: 102.8.3 ½ £

7.200
Johann Jakob Kyburz, Pintenschenkwirt von OE
Nr. 3 Weiberguts-Versicherungs-Schrift
Pfand:
Mein gemauertes und mit Ziegeln gedecktes Wohnhaus, Stöckli genannt, im
Dorfe zu OE welches im Feuerkataster unter Nr. 73 um £ 2000 versichert ist.
Gegen die Nummer 1 Herrn Doctor und Fürsprech Lüscher eine Kaufrestanz von
850.-.-
Auf Nr. 2 (Land) gegen meinen Bruder Samuel Kyburz, eine Erbsansprache
481.9.8
31.3.1827

Verhandlungen der Ortsbürgerschaft OE (Nr. 173) S. 107
Brachte Daniel Kyburz, Musikant vor, er wünsche dass ihm die Gemeinde, die
im Streit liegende Kiesgrube, welche sein wahres Eigenthum sei, unangetastet überlassen
möchte, da er doch selbige von seinem verstorbenen Vater ererbt habe.
Beschluss:
Er soll sich mit dem Gemeinderat einigen

10.3.1832 Gemeindeversammlung
15.9.1832 einigt man sich in der
Gemeindeversammlung darauf, dass Kyburz 16 £ erhält und die Kiesgrube abtritt.
Einzig ein Kirschbaum bleibt bei ihm, den er aber innert 8 Tagen abhauen und
abtransportieren muss. (S. 124

S. 147 Gemeindeversammlung vom 31.05.1833
Werteste Mitbürger!
Daniel Kyburz, alt Engelwirts von OE ist vor uns erschienen, und hat uns
vergetragen, dass er sich entschlossen habe, mit seiner Familie unsere Heimath
zu verlassen, und nach NordAmmerika auszuwandern. Zu dessen Zweke habe er nun
seine sämtlichen Liegenschaften verkauft, in der Hoffnung, diese Reise mit dem
ihm übrig bleibenden Vermögen betretten und die daherigen Reisekosten
bestreiten zu können.
Nach einer genauen Berechnung aber zeige es sich, dass dasselbe nicht ganz
hinreiche, eine solche Reise mit einer Familie von mehreren Personen
durchzusezen, sondern dass ihm noch ein(en) Betrag von circa £ 300 mangel, und
um in seinem Vorhaben nicht gehindert zu werden, wünsche er, dass ihm die
Gemeinde das Mangelnde zu Verwendung der Reise als Beisteuer aus richten möchte;
desswegen bitte er den Gemeinderath, ihn hierfür vermittelst eines Vorschlages
bei der Ed. Gemeinde zu empfehlen. Wir haben hierauf diesen Gegenstand in
Betrachtung gezogen befunden:
Die Gemeinde werde dem Petenten schwerlich entsprechnd die verlangte Summe
von £ 300 auszurichten. Um aber einerseits dessen Begehren zu beschweren, haben
wir beschlossen,
Es solle dem erwähnten Daniel Kyburz eine Summe von £ 100 als Beisteuer zu
seiner vorhabenden Reise auf folgende Weise ausgerichtet werden:
Da mehrerwähnter D. Kyburz von hiesiger Gemeinde einen Betrag für
Holzabzug von £ 19 schuldet, so solle ihm derselbe an die vorgeschlagene Summe
der £ 100 geschenkt werden. Ferner befindet sich in hiesiger Gemeindewaldung
einige Klafter Eichenholz oder Abholz von Eichenstämmen zum Verkauf vor,
welches ebenfalls an die oberwähnte Summe verbraucht, und seiner Zeit Rechnung
darüber getragen werden woll.
OE 27.05.1833.
Kyburz stellt einen mündlichen Antrag, die Summe auf 150 zu erhöhen.
Resultat:
Er erhält die 150 unter folgenden Bedingungen:
Mehr erwähnter Daniel Kyburz sei nämlich gehalten, die Gemeinde sicher zu
stellen, dass seine Ehefrau lebenslänglich ohne Schaden und Nachtheil der
Gemeinde mit allen Theilen besorgt werde, und dass seine Tochter Barbara, vor
seiner Abreise sich vereheliche, oder aber dieselbe mit sich nehmen müsse.
Gemeinderatsitzung vom 31.05.1833
Unterm 31.05.1833 wurde der Barbara Kyburz Daniels von da, auf ihr Ansuchen
ausgestellt folgendes Zeugnis
Gleichzeitig eine Bestätigung, dass gegenwärtig wohl ein Vermögen,
und zwar in Brautdrossel, Kleider, Baarschaft, Aktiva etc. bestehend von £ 400
besize, so dass wir diese Bescheinigung, der Wahrheit gemäss, mit Siegel und
Unterschriften versehen, ihr zugestellt haben. OE 31.05.1833
Gemeinderat S. 87 / 20.6.1833
Wurde der zurückgelassenen Ehefrau, des nach Ammerika auszuwandernden
Daniel Kyburz, Musikant, Maria geb. Baumann von OE zum Beistand ernannt:
Der Jakob Kyburz, Pintenschenk von daselbst, viv. Misstr. Prot. Nr. 1 Pag. 216

Gemeinderatsitzung vom 20.6.1833
Erschien, Daniel Kyburz Musikant von da, und verlangte dass ihm zum Behuf
seiner vorhabenden Reise nach Ammerika eine Vermögensbescheinigung ertheilt
werden möchte, und wies sodann an baarem Geld vor £ 1225 mit der Erklärung
dass er annoch an Kaufrestanzen, Zuschuss von der Gemeinde, an verkaufter
Fahrhabe, und durch Erb £ 2438 besize. Nach vorgenommener Untersuchung wurde
demselben ausgestellt folgende
Vermögens-Bescheinigung
Der Gemeinderath OberEntfelden bescheinigt anmit, dass Daniel Kyburz,
Musikant von da, welcher gesinnt ist, nach Ammerika zu reisen, gegenwärtig ein
Vermögen von £ 3663 theils in Baarschaft, theils in Zinstragenden
AktivCapitalien besiz u. Welches Zeugnis, nach genauer Untersuchung mit Siegel
und Unterschrift versehen ausgestellt wird, in OE den 20. Juni 1833
Gemeinderat Nr. 4 / S. 89 / 26.6.1833
Wurde dem Daniel Kyburz, Musikant von da, auf sein Ersuchen ebenfalls
ausgestellt folgendes
Leumundszeugnis
Wir Ammann und Rath p.p. bestetigen hiermit, dass sich unser Mitbürger
Daniel Kyburz Musikant von da, wie auch seine Familie, so wir Wissen,
rechtschaffen und unklaghaft verhalten haben, so dass wir mit Ihnen wohl zu
frieden sind, und gegenwärties Zeugnis auf Ansuchen, mit Siegel und
Unterschrift versehen, ad forman ausgestellt wird. OE. 26. Juni 1833
Gemeinderat Nr. 4 / S. 98 / 8.7.1833
Daniel Kyburz, alt Engelwirths von da, un legte vor, eine zwischen ihmn und
Jakob Walter Dreher von da abgeschlossener und notarialich ausgefertigte
Uebereinkunft, folge welcher sich lezterer verpflichtet, unter den in derselben
aufgestellten Bedingungen die Ehefrau des erwähnten D. Kyburz, Maria geb.
Baumann, in allen Bedürfnissen des Lebens zu versorgen, und zu unterhalten,
unter Bürgschaft des Herrn J. Rud. Waler, Gemeinderat von da. Nach tatgehabter
Untersuchung dieser Urkunde, wurde befunden, dass in derselben die Zustimmung
des Beistandes der Ehefrau fehle, ferner, dass der unterm 31. Mai 1833 gefasste
Gemeinds Beschluss nicht ganz ein Genüge geleistet sei, und dass noch hinzu gefügt
werden müsse, dieselbe lebenslänglich zu versorgen, und demzufolge verfügt,
dass diese Artikel, ehe und bevor dieselbe genehmigt werde, berichtigt seyn
sollen.

Döbeli /Gemeinde S. 103/ Band 4 / 11.7.1833
Zeugnis: ...Herr Döbeli hat sich vor ungefehr 4 ½ Jahren in hiesiger
Gemeinde angesiedelt, und während der Zeit mehrere Grundstücke angekauft,b bei
seinem manigfachen Verkehr im Gewerbswesen , und in anderen ökonomischer
Beziehungen, haben wir über sein Betragen durchaus nichts Nachteiliges gehört.,...und
dass wir es als einen Vortheil für hiesige Gemeinde, namentlich für die ärmeren
Klassen ansehen würden, wenn seinem Vorhaben in Absicht auf Anlegung einer
Baumwollenspinnerei, an der Suhre, in hiesigem Gemeindebezirk, von unserer Hohen
Regierung entsprochen werden könnte, ... 11.7.1833
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