Domänenamt Rampitz 

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Das im Sternberger Kreise hiesigen Regierungs-Bezirks, unfern der Städte Krossen, Guben und Frankfurt a.d.O. gelegene Domainenamt Rampitz, soll von Trinitatis des gegenwärtigen Jahres ab, für die 50jährige Periode bis dahin 1880 verpachtet werden. Zu diesem Amte gehören

  1. das Vorwerk Rampitz mit dem Kruge zu Kloppitz und den Ländereien von 665 Morgen 137 QRuthen Ackerland, 27 Morgen 14 QRuthen Gärten, 227 Morgen 167 QRuthen Wiesen, 128 Morgen 52 QR. unbrauchbar; Summa 1049 Morgen 10 QRuthen,
  2. die Fischerei des Amtes;
  3. die Brau- und Brennerei nebst den Krugverlagsrechten über die beiden Krüge in Rampitz; über die Krüge zu Mölschnitz und Kreesem und am weissen Berge, so wie über den Buschkrug;
  4. die Ziegelei bei Kreesem;
  5. die unbeständigen Gefälle an Schutz- und Weidegeld;
  6. die Natural-, Hofe-, Spann- und Handdienste der Amts-Einsassen, die Verpflichtung zum Garnspinnen, Schaaf- , Wasch- und Scheerdiensten, imgleichen die Verpflichtung des Schneidemüllers auf der Untermühle zu Mölschnitz, jährlich 4 Blöcke frei zu schneiden, so wie die der Kontopper Mühle bei Kreesem und der Obermühle bei Mölschnitz, dem Amte metzfrei zu mahlen;
  7. Das beim Amte nach Abzug der jährlichen Deputate aufkommende Zins- und Mühlengetreide;
  8. die sonstigen kleinen Naturalgefälle an Gänsen, Hühnern, Eiern. 

Das mit zu überlassende Königl. Inventarium ist mit Ausnahme der Saaten, Ackerbestellung, der Bäume, Vorräthe an Heu, Stroh, Dünger und Feuerlöschgeräthe, in ein baares Geld-Inventarium von 1966 Rthlr. 12 sgr. verwandelt, welches mit 5 Prozent jährlich, oder mit 98 Rthlr. 7 pf. zu verzinsen ist. Die Anschläge, worauf die jährlich zu zahlenden Pachtgelder beruhen, so wie die Pachtbedingungen und das Minimum des jährlichen Pachtgeldes, können ind er Domainen-Registratur der unterzeichneten Königl. Regierung eingesehen werden. Der Lizitationstermin ist auf den 10ten Mai d.J. Vormittags 9 Uhr im Regierungs-Dienstgebäude anberaumt, (...) Frankfurth a.d.O., den 13ten April 1830

Königl. Regierung Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten

Z 14 / S. 113 Beil/21.4.1830 / AZ 216

Wiederholung Z 14 /S. 153 Beil / 23.5.1832 AZ 226

  1. neu: Verpachtung nur noch 30 Jahre;
  2. 1825 wurde das Amt neu bewertet.
  3. Bewerber müssen 8000 - 10000 Rthlr. Vermögen nachweisen.
 

© GCA Christian Heilmann     Kontakt:  Heilmann  AT GCA.CH  / Letzte Änderung: 07.01.2008