Schwager Haller

Noch nach dem Tode seines Vaters muss er sich um die

Konkursmasse seines Schwagers Hans Jakob Haller von

Gontenschwil, der dort Wirt im Bad war, kümmern. Vater

und Sohn Walther erklärten sich 1814 bereit, die

Konkursmasse mit den Schulden von 10‘000 Fr. zu

übernehmen und die Zahlung zu garantieren. Das Gericht

verlangt einen Bürgen, der auch gestellt wird. Vater und

Sohn setzen Haller wieder als Badwirt ein. Allerdings klappt

das wieder nicht. Als Dank prozessiert Haller dann gegen

den Sohn Walther in den 20er und 30er Jahren des 19. Jh.,

um den Erbteil seiner Frau einzufordern.

Die Akten der Zahlungsunfähigkeit Hallers liegen als Depot des nach Amerika ausgewanderten Jakob

Walther, Müller, im Gemeindearchiv.
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4.1.

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© GCA Christian Heilmann     Kontakt:  Heilmann  AT GCA.CH  / Letzte Änderung: 13.03.2010