Schwager Haller Noch nach dem Tode seines Vaters muss er sich um die Konkursmasse seines Schwagers Hans Jakob Haller von Gontenschwil, der dort Wirt im Bad war, kümmern. Vater und Sohn Walther erklärten sich 1814 bereit, die Konkursmasse mit den Schulden von 10‘000 Fr. zu übernehmen und die Zahlung zu garantieren. Das Gericht verlangt einen Bürgen, der auch gestellt wird. Vater und Sohn setzen Haller wieder als Badwirt ein. Allerdings klappt das wieder nicht. Als Dank prozessiert Haller dann gegen den Sohn Walther in den 20er und 30er Jahren des 19. Jh., um den Erbteil seiner Frau einzufordern. • Die Akten der Zahlungsunfähigkeit Hallers liegen als Depot des nach Amerika ausgewanderten JakobWalther, Müller, im Gemeindearchiv.
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© GCA Christian Heilmann Kontakt: Heilmann AT GCA.CH / Letzte Änderung: 13.03.2010 |