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Urbarium über das Gutt Briese (28. Februar 1592)
Seiler vermerkt bei diesem Urbarium, dass er Schwierigkeiten
hatte, das Dokument zu entziffern. Das dürfte auch der Grund sein, dass er
einige Abschnitte ausgelassen oder gekürzt hat.
Bauern
Pauern seind zehn, halten vom Worbrigk (wohl Vorwerk) 13 einhalb Huben. Die
Namen der zehn Pauern sind:
1. Simon Sachel
2. Hans Thomas Logwitzka (?)
3. Hans Jenski
4. Walert Broske (?)
5. Michel Schunkala
6. Lorenz Becker
7. Merten Schunkala
8. Christoph Bartschig
9. Der Scholz oder Kretschmer
10. Kaspar Kubick
Seiler übernimmt hier den Text für den ersten Bauern und merkt an, dass
die Texte für die anderen Bauern weitgehend identisch sind (S.53):
Simon Sachel hält vom Vorbrigk eine halbe Hufe, (dafür) zinst (er) auf
Michaelis Silberzins 24 Groschen, mehr desglichen Zins zwei Hühner, mehr
desglichen Korn, Haber und Gerste, jedes zwei Vierteil ölnisch Mass, mehr
desglichen Zins auf Georgitag 30 Eier, ackert des Jahres dreimal 8 Beete durch
ein Gewande, hauet bei der Herrschaft Kost umbsonst Gras oder in der Sommerung,
eineinhalb Tage vom Gutte und ein Tag von der Hutung, hilfts auch aufrechen
sowohl alle Sommerung neben der ganzen Gemeinde, fuhrt jährlich drei Fuder Heu
und ein Fuder Brennholz, gehet auf die Jagten in der Mannschaft, tut alle
Gemein(de)-Arbeit, gibt auch Rat und Tat.
Für alle 10 Bauern gilt:
Wenn die Paur die Ackerarbeit nicht tun, oder nicht ganz abarbeiten oder ackern,
zahlen sie vor jedes Beete 6 Heller. Desglichen, so sie wer abmeld im Gras oder
die Sommerung nicht ganz abhieben, zahlen sie vor jeden Tag zwei Groschen.
Also wird es auch wegen des Hauens mit allen anderen Gärtnern und Hausleuten
gehalten.
Die Gemein(de) versteuert ihre Sach vor sich auf 177 Thlr., das Vorbrigk
auch vor sich auf 1'050 Thrl., doch gehören die Gärtner, so vom Vorbrigk
ausgesetzt, zum Vorbrige, wie hernach folgen wird.
Freygärtner seind vier:
1. Michael Wagner, so vom Vorbrigk ausgesetzt, zinst auf Michaelis 2 Thlr.
12 Groschen, mehr Zins zwei Hühner, mehr auf Georgi Tag Zins 30 Eier, hauet bei
der Herrschaft Kost vom Garten zwei Tage und von der Hutung ein Tag, alles
umbsonst, hilfts auch aufrechen, versteuert sich neben dem Vorbrigk jedesmal auf
18 Groschen, spinnt ein Stück von drei Groschen, hernach nichts mehr, tut alle
Gemeindearbeit, auch Rat und Tat unter der Gemein.
2. Christof Lobentanz
3. Christoph Libigk
4. Joachim Broska, vom Vorbrigk ausgesetzt
Für alle Freygärtner gilt:
Beim Abzug bleibt nach dem Inhalt der Landesordnung und nach altem Brauche die
zehende Mark abzugeben und neue Lasten, so künftig derauf kommen möchten,
bleiben beim Erben.
Und sein aller weiteren Hofearbeit diese vier Freygärtner ausserhalb der
Gemeindearbeit frei. In der Ernte sein sie indessen freiwillig billig schuldig
zu helfen.
Groschgärtner seind fünf:
Haben eigen erkaufte Garten, arbeiten durchs ganze Jahr, auch die
Erntezeit zu zwei Groschen, bei der Herrschaft Kost umb einen Groschen und
ihreWeiber jeden Tag umb 6 Heller.
1. Scosni Nitka (?), so vom Vorbrigk ausgesetzt, zinst auf Michaelis 4
Silbergroschen, mehr desglichen Zins zwei Hühner und auf Georgi Tag mehr
desglichen Zins 30 Eier, haut in Gras oder Sommerung, hilfts auch aufrechen, bei
der Herrschaft Kost, versteuert scih neben dem Vorbrigk auf jeden Termin zu 18
Heller. Spinnt ein Stück umbsonst und hernach jedes Stück umb 3 Groschen.
2. Cuba Malik (?)
3. Ambrosius Pach
4. Georg Golump
5. Broguras (?)
Für alle Groschgärtner gilt:
Die Groschgärtner seind alle Gemeindearbeit zu tun schuldig. Wo man ihrer auch
im Schnitt ins Vorbrigk bedarf, müssen sie den Hofgärten umb Lohn schneiden
helfen.
Dreschgärtner seind vier:
1. Paul Makale sitzt auf der Herrschaft Garten, zinst 12 Groschen, zwei Hühner
auf Michaelis und auf Georgi Tag 30 Eier, hauet vom Garten im Gras oder
Sommerung drei Tage und von der Hutung ein Tag, ein Tag hilfts auch solches
aufrechen, alles bei der Herrschaft Kost umbsons, geht keinem Paur zur Hilfe,
spinnt ein Stück umbsonst und hernach jedes Stück umb drei Groschen. Beim
Abzug ist er schuldig, den Garten mit einer anderen füglichen Person zu
besetzen.
2. Simon Brasche
3. Hans Korn
4. Habrasch (?)
Es folgen andere Hofagärten:
1. Simon Schwarz, ein Stellmacher, hält der Herrschaft Garten mietungsweise
bis zu Georgi Tag sambt einer Wiesen, dazu hat er gezinst allweg auf Michaelis
vier Thlr., arbeitet von Georgi Tag bis zu Michaelis umb 18 Heller und von
Michaelis wieder bis zu Georgi Tag umb 14 Heller, sein Weib soll glichergestalt
sooft vonnöten umb 6 Heller arbeiten, auch ein Stück umbsonst und hernach zu
drei Groschen spinnen. Sonst ist er aller Hofedienste und Gemeindearbeit frei
gewest, es wäre denn in der Ernte, so er auf Schnitt anderswo oder im Hauen
arbeiten wollte, ist er schuldig denen Hofegärtnern zu helfen umb sein gebührlich
Lohn.
2.Der Weber, so am Ende vierradewärts wohnt, hat auch von der Herrschaft
bis zu Georgi Tag auf ein Jahr einen Garten gemietet. ist aller Hofearbeit
befreit, und ist schuldig der Herrschaft vor allen anderen zu wirken, hat von
jedem Stück grob Garn sambt dem minder helleren zu Lohn 27 Heller, vom
Mittelgern 2 einhalb Groschen, vom Reinen 3 Groschen..Er zinst auf Michaelis
drei Taler. Sonst sind noch vier Hofegärten, darauf wohnen
3. der Schäfer
4. der Dertnig oder der Zeidler (Honigheger, Imker)
5. und 6. zwei Waldförster
Es folgen allerlei Gemeindearbeiten:
1. Die ganze Gemeinde ist schuldig, alle Sommerung, so die Herrschaft hat,
bei der Koste umbsonst, aufzurechen.
2. Die Pauerschaft i.st schuldig zum Bauen und Bessern der Gebäude, Zäune und
derglichen Holz, Steine, Zaünruten oder Stengen zu fuhren, auch sonst landesübliche
Fuhren zu leisten, wozu man ihrer bedarf.
3. Alle Gemeindearbeit tut die ganze Gemeinde, doch wann die Dreschgärtner
bei der Herrschaft arbeiten oder beschäftigt sein, darf sie die Gemeinde darum
nicht pfänden, wie andere.
4. Die Gemeinde ist schuldig, alle Viehtriebe, Brücken auszurichten,
, auch den alten Graben auf der Herrschaftswisse, aber hier nur, wer sein
Vieh mittreibt, zu räumen, sowohl auch ein jeder auf seiner Wiesen, dass das
Wasser seinen Fortgang haben kann. Dabei müssen .die Hausleute, so Vieh halten,
auch helfen. Doch gibt man diesen vom Graben auf der Herrschaftswiese die Kost,
oder wenigsten Brot.
5. Sie müssen bei der Strafe der Pfändung bei einer Weigerung auf
die Jagden gehen und wird ihnen gelohnet vom Hasen 1 Silbergroschen, vom Fuchse
18 Heller, vom Rehe drei Groschen, vom Hirsch 6 Groschen, vom Wolf oder wilden
Schwein 9 Silbergroschen.
6. Alle Gärtner und Hausleute sein schuldig, die Teiche helfen zu fischen,
die Paur müssen den Schlamm in die Felder verfuhren. auch nach Fischsamen
fahren. Dazu gibt man ihnen die Kost oder wenigstens Brot und hernach einem
jeden Paur, Gärtner und Hausgenoss was vom Fischen heim vor ihre Mühe.
7.Sie müssen auch umbsonst eine Meile Botschaft laufen und hernach um 6
Heller. Doch gibt man ihnen allwegen ein Stück Brot mit.
8. Sie seind schuldig zu Weberarbeiten ein jeder sechs Tage des Jahres
umbsonst zu arbeiten. hernach umb sechs Heller.
9.Die ganze Gemeinde bewacht abwechselnd den Herrensitz, wann die Herrschaft
nicht einheimisch ist.
Von der Babinzer Muhl (spätere Walkemühle)
Text siehe Walkemühle
Teiche zu Briesen
1. Babintzer Muhlteich, besetzt mit 27 Schock. (1 Schock à 60 Stück)
2. Feldteich, besetzt mit 70 Schock.
3. Rsitkerteich, besetzt mit 25 Schock.
4. Kretschmerteichlein, so etliche Jahre wüste gelegen. besetzt mit 20 Schock.
5. Paschäketeich, besetzt mit 50 Schock.
6. Am Feldteich ist ein neuerbauter Teich mit Teichkarpfen zu besamen.
7. Unter dem Rsitkerteich in den Graben hinein ist ein neuerbautes Teichlein,
vor die Kühe zum Gebrauch. (vielleicht ist damit der Damnigteich gemeint. Die
Bauern dürfen mit ihren Kühen die Teichränder entlang hüten.)
8. Im Walde ist auch ein Teichlein, Wensowitz genannt, mit Karaschken zum
Gebrauch.
Es folgen nun kürzere Abschnitte über 'das Vorbrigk mit dem
Kretschmer" die Stellen eines Hoffmannes, des Schmiedes und das Schäfers,
deren Stellen beim Wegzug dem Hofe verfallen. Weiter folgt ein Abschnitt über
"Verlorene Arbeit" und schliesslich
das Vierraden Urbarium
Text siehe Vierraden
Vierraden, die Muhl hat vier Malgewerke und das fünfte Rad zum Stampen und
Oelgezeuge so darbei ist (...)
Weiter unten folgt dann:
Im Vierrader Muhlteich können 50 Schock Karpfen auf zwei Sommer gesetzt
werden, zum wenigstens.
Daselbst ist der Kretschmar bis zu Georgi Tag immer auf ein Jahr vermietet
und bei dem Kretscham sind noch drei Gärten, besetzt mit
1. Joachim Weiss hat daselbst einen
erkauften Garten,
2. Simon Schunkale
3. Jandro Sachel.
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